Forschungszulage beantragen: Bis zu 3,5 Mio. Euro sichern

Forschungszulage (FZulG) beantragen

Forschungszulage (FZulG) beantragen: Ihr Weg zur steuerlichen Förderung von Forschung & Entwicklung

Die Forschungszulage (FZulG) ist ein attraktiver Steuerbonus in Deutschland, der Unternehmen jeder Größe und Branche für ihre Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) belohnt. Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 stärkt sie den Innovationsstandort Deutschland und bietet eine verlässliche, planbare Finanzierungsgrundlage – unabhängig vom erzielten Gewinn!

In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Forschungszulage erfolgreich beantragen und welche Voraussetzungen Ihr FuE-Projekt erfüllen muss.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich sind alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland anspruchsberechtigt, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen.

Dazu gehören:

  • Einzelunternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Großunternehmen und Konzerne
  • Personen- und Kapitalgesellschaften

Wichtig: Die Forschungszulage ist als Breitenförderung konzipiert. Das bedeutet, sie steht innovativen Ideen aus allen Branchen offen, nicht nur dem Hightech-Sektor.

 

Die Höhe der Forschungszulage: Bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen. Diese umfassen hauptsächlich Personalkosten für eigene Mitarbeiter sowie 70 % der Kosten für Auftragsforschung an Dritte.

KriteriumStandard-FördersatzFördersatz für KMU
Zulage25 % der förderfähigen AufwendungenBis zu 35 % der förderfähigen Aufwendungen
Maximale Bemessungsgrundlage (jährlich, ab 2024)10 Mio. Euro10 Mio. Euro
Maximale Förderung (jährlich)Bis zu 2,5 Mio. EuroBis zu 3,5 Mio. Euro

 

Förderfähige Aufwendungen können sein:

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  • Bruttoarbeitslöhne des eigenen FuE-Personals (inkl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung)
  • 70 % der Kosten für Fremdaufträge (Auftragsforschung)
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern/Mitunternehmern (pauschaler Stundensatz, max. 40 Stunden/Woche, Achtung: Höchstgrenzen beachten)
  • Abschreibungen von Wirtschaftsgütern, die ausschließlich für das begünstigte FuE-Vorhaben genutzt werden (seit dem Wachstumschancengesetz).

 
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Das zweistufige Antragsverfahren (Schritt-für-Schritt)

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Phasen – eine technische und eine steuerliche:

Stufe 1: Bescheinigung des FuE-Vorhabens bei der BSFZ

Zuerst muss Ihr Projekt als förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anerkannt werden.

  1. Antragstellung: Sie stellen den Antrag elektronisch über das Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Dies ist vor, während oder nach Abschluss des Vorhabens möglich.
  2. Beschreibung des Projekts: Im Antrag müssen Sie das Vorhaben inhaltlich beschreiben und darlegen, warum es die gesetzlichen Kriterien erfüllt (siehe unten: Förderfähigkeit).
  3. Prüfung durch BSFZ: Die BSFZ prüft den technologischen Inhalt des Projekts.
  4. Bescheinigung: Liegt ein begünstigtes FuE-Vorhaben vor, erhalten Sie eine Bescheinigung von der BSFZ. Diese ist der Grundlagenbescheid für den Antrag beim Finanzamt.

 

Stufe 2: Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

Nach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Kosten entstanden sind, erfolgt der steuerliche Antrag.

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage wird jährlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht – in der Regel über das ELSTER-Portal.
  2. Kosten geltend machen: Hier machen Sie die im jeweiligen Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen (Personalkosten, Auftragsforschung etc.) geltend.
  3. Festsetzung und Auszahlung: Das Finanzamt prüft die Höhe der Aufwendungen und setzt die Forschungszulage fest. Die Auszahlung erfolgt in Form einer Steueranrechnung (Reduzierung der Steuerschuld oder -vorauszahlung) oder, bei überschießender Zulage, einer Steuererstattung.

 

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit (FZulG-Kriterien)

Damit Ihr Vorhaben von der BSFZ als förderfähig anerkannt wird, muss es die folgenden Kernkriterien der Forschung und Entwicklung (FuE) erfüllen:

KriteriumBedeutung
Neuartigkeit (Innovation)Das Ziel muss die Gewinnung neuer Erkenntnisse sein oder die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.
SchöpferischDas Vorhaben muss eigenständige, unkonventionelle Lösungsansätze verfolgen und nicht bloße Routineanpassungen oder -optimierungen darstellen.
Ungewissheit (Risiko)Es muss eine Unsicherheit bezüglich des Endergebnisses bestehen. Der Erfolg des Vorhabens darf nicht garantiert oder offensichtlich sein.
Systematik (Planmäßigkeit)Das FuE-Vorhaben muss nach einem Plan organisiert, dokumentiert und budgetiert sein.
Übertragbarkeit/ReproduzierbarkeitDie Ergebnisse des Vorhabens müssen nachprüfbar und potenziell auf andere Bereiche übertragbar sein.

 

❓ FAQ zur Forschungszulage (FZulG)

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja, die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Kann die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Grundsätzlich ja. Die Forschungszulage ist mit vielen anderen Förderprogrammen kombinierbar, solange keine Doppelförderung derselben Aufwendungen erfolgt. Die förderfähigen Kosten müssen klar voneinander abgegrenzt werden.

Ist die Forschungszulage auch für Projekte im Verlustfall relevant?

Absolut! Einer der größten Vorteile der FZulG ist, dass sie gewinnunabhängig gewährt wird. Auch Unternehmen in der Verlustzone erhalten die Zulage als Steuergutschrift, die ausgezahlt wird. Sie fördert somit auch Start-ups und junge Unternehmen.

Wie dokumentiere ich die FuE-Tätigkeit?

Für die spätere Geltendmachung beim Finanzamt ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Sie müssen den Umfang der FuE-Tätigkeit nachweisen, insbesondere die Arbeitszeiten der Mitarbeiter, die an dem Projekt beteiligt waren (z. B. durch Stundenzettel oder Aufzeichnungen).

Wo finde ich das Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)?

Das offizielle Webportal für die Beantragung der Bescheinigung finden Sie unter der Domain bescheinigung-forschungszulage.de.

Dieses Video des Bundesministeriums der Finanzen gibt eine Zusammenfassung zur steuerlichen Forschungsförderung: Forschungszulage FZulG – Was Unternehmen wissen müssen.

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